
Das Jahr 2020 ist ein außergewöhnliches Jahr – auch was die Urlaubsplanung angeht. Wenn ein Mitarbeiter zum Jahresende noch Resturlaub hat, stellt sich die Frage: Muss er ihn noch im „alten” Jahr abbauen oder kann er den Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen? Und falls der Arbeitnehmer die restlichen Urlaubstage noch im Dezember nehmen möchte: Hat er dann einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm das gewährt?
Näheres zum Thema „Resturlaub am Jahresende”, insbesondere auch zu einer möglichen Übertragung ins nächste Jahr, lesen Sie im Topthema ab Seite 2.