
Oft werden neue Mitarbeiter erst einmal nur befristet eingestellt. Damit ein befristeter Arbeitsvertrag auch tatsächlich wirksam ist, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie wichtig das für Arbeitgeber ist, zeigt ein Blick auf die Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung: Dann nämlich kann sich der Arbeitnehmer auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis berufen und die Tätigkeit endet nicht zu einem fest datierten Termin. Welche Fehler es bei der Gestaltung von Befristungsverträgen zu vermeiden gilt, lesen Sie im Topthema ab Seite 2.