Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für

  • Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft,
  • Leistungen bei Invalidität,
  • Leistungen bei Alter,
  • Leistungen an Hinterbliebene,
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Sterbegeld,
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
  • Vorruhestandsleistungen,
  • Familienleistungen.

Mit den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit soll verhindert werden, dass eine Person beim Wechsel in einen anderen Mitgliedsstaat seinen Krankenversicherungsschutz verliert. Zudem sollen auch die in einem Staat erworbenen Rentenansprüche fortgeführt werden können. Mit diesen Regelungen sollen mögliche Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abgebaut werden. Des Weiteren sollen Doppelversicherungen vermieden werden. Dies gilt sowohl für entsandte Arbeitnehmer als auch für Rentner, die sich entweder vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedsstaat aufhalten.

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