Kurzbeschreibung

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde dann gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1a MuSchG unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.

Vorbemerkung

Ist eine Mitarbeiterin schwanger, führt dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen seitens des Arbeitgebers (Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, besonderer Kündigungsschutz, Arbeitszeitschutz etc.). Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu unterrichten (§ 27 Abs. 1 Nr. 1a MuSchG).

Mustertext

Schwangerschaftsmeldung      
Firma/Betrieb        
An das        
         
         
         
         
         
         
Benachrichtigung nach § 27 Mutterschutzgesetz
         
         
Sehr geehrte Damen und Herren,    
         
         
         
         
die Mitarbeiterin   geb. am  
         
wohnhaft in   KV  
         
         
         
bei uns beschäftigt als      
         
         
in unserer Zweigstelle/Filiale/Niederlassung in    
         
         
hat uns ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung am  
         
         
mitgeteilt. Ein ärztliches Zeugnis ist vorgelegt worden; es ist in der Anlage beigefügt.
Die Tätigkeit vor Bekanntwerden der Schwangerschaft wurde ausgeübt
als □ Ganztags- □ Halbtags- □ Teilzeit- □ Schicht- □ Heimarbeit,
         
überwiegend im □ Stehen □ Sitzen □ Gehen.  
         
Die tägliche Arbeitszeit beträgt Stunden an Wochentagen,  
Pausen sind von bis Uhr und von bis Uhr .
     
     
Ort, Datum für die Firma

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