Sachverhalt

In einem Unternehmen wird üblicherweise im 3-Schicht-System gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 13 EUR ist in der Nachtschicht an 5 Arbeitstagen von Montag bis Freitag eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr des folgenden Tags.

In welcher Höhe dürfen lohnsteuerfreie Nachtzuschläge gezahlt werden?

Ergebnis

Ob Nachtzuschläge gezahlt werden müssen, richtet sich nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, des Tarifvertrags, der Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrags. Das Arbeitszeitgesetz nennt keine konkrete Höhe für die Nachtzuschläge, es spricht lediglich von "einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm (dem Arbeitnehmer) hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt". Tarifvertragliche Regelungen sind in jedem Fall zu beachten.

Nachtzuschläge bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:

  • 25 % vom Grundlohn für die Arbeit in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr,
  • 40 % vom Grundlohn für Nachtarbeit zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen wurde.
 
Berechnung der Zuschläge
Montag bis Freitag: 22:00-24:00 Uhr und 4:00-6:00 Uhr (25 % v. 13 EUR = 3,25 EUR x 20 Stunden) 65 EUR
Montag bis Freitag: 0:00-4:00 Uhr (40 % v. 13 EUR = 5,20 EUR x 20 Stunden) 104 EUR
Zuschläge für die gesamte Woche 169 EUR

Hinweis

Der Höchstbetrag des Grundlohns für die Lohnsteuerfreiheit der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge beträgt 50 EUR pro Stunde, der Höchstbetrag des Grundlohns für die Sozialversicherungsfreiheit der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge beträgt 25 EUR pro Stunde.

Nachtzuschläge sind mit Sonntags- bzw. Feiertagszuschlägen addierbar.

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