Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält neben dem Monatsentgelt eine Überstundenvergütung. In seinem Betrieb wird ein monatlich gleichbleibender Betrag gezahlt, unabhängig von der tatsächlich im Monat erzielten Anzahl von Überstunden. Hierdurch sind sämtliche geleisteten Überstunden abgegolten – völlig unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß sie tatsächlich anfielen.

Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?

Ergebnis

Bei der Überstundenvergütung handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme. Da sie unabhängig vom tatsächlichen Anfall von Überstunden monatlich gezahlt wird, liegt hier eine Regelmäßigkeit vor. Die Überstundenvergütungen werden auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet.

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