Sachverhalt
Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin lässt ihr nicht schulpflichtiges Kind tageweise von ihrer Mutter bzw. ihrer Haushaltshilfe betreuen. Die Fahrtkosten zum Wohnort ihrer Mutter bzw. die anteiligen Kosten für die Haushaltshilfe möchte der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.
Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten?
Ergebnis
Diese Leistungen werden nicht vom § 3 Nr. 33 EStG erfasst und stellen daher steuerpflichtigen Arbeitslohn und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
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