Sachverhalt

Ein Arbeitgeber mit 400 Mitarbeitern möchte den Arbeitnehmern ein Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wohnen in einem Umkreis von maximal 20 km Entfernung zum Betrieb. Beim örtlichen Verkehrsverbund kostet eine Fahrkarte für derartige Strecken derzeit regulär 55 EUR.

Bei Abnahme von mehr als 200 Jobtickets erhält der Arbeitgeber die Karten zu einem monatlichen Preis von 40 EUR je Karte.

Wie können die Jobtickets für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte möglichst steuergünstig behandelt werden und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?

Ergebnis

Die zusätzliche Gestellung von Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form eines Jobtickets bleibt steuerfrei. Aus der Steuerbefreiung folgt auch die Sozialversicherungsfreiheit. Eine private Nutzungsmöglichkeit im Nahverkehr ist unschädlich.

Der steuerfrei belassene Vorteil ist in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 einzutragen. Bescheinigt werden dabei die Aufwendungen des Arbeitgebers von 40 EUR je Karte monatlich. Der Jahresbetrag von 480 EUR wird in der Steuererklärung auf die beim Mitarbeiter evtl. abzugsfähigen Kosten (Entfernungspauschale) angerechnet.

Hinweis:

Alternativ besteht die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung von Jobtickets ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Es erfolgt in diesen Fällen keine Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Pauschalbesteuerung mit 25 % ist zudem auch bei Entgeltumwandlung zulässig.

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