Sachverhalt

Herr O ist in Deutschland in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Kranken- und Pflegeversicherung hat er privat abgesichert. Sein Arbeitgeber entsendet Herrn O für den Zeitraum von 12 Monaten in die USA. Das Gehalt wird vom deutschen Arbeitgeber bezahlt.

Welche Rechtsgrundlage trifft zu und wer bescheinigt dies?

Ergebnis

Es handelt sich um eine befristete Entsendung. Die Voraussetzungen des deutsch-amerikanischen Abkommens sind erfüllt. Der zuständige deutsche Versicherungsträger (hier die Rentenversicherung, weil keine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht) stellt die Bescheinigung D/USA 101 zweifach aus. Ein Exemplar erhält der deutsche Arbeitgeber, das andere Exemplar wird direkt an die zuständige amerikanische Stelle geschickt.

Hinweis

Die Regelungen in den einzelnen Abkommensstaaten sind sehr unterschiedlich. Die Übertragung auf ein anderes Land ist deshalb nicht möglich.

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