Sachverhalt

Ein lediger Mitarbeiter wohnt und arbeitet in Düsseldorf. Zum 1.6. verlegt er seinen Hauptwohnsitz zu seiner Lebensgefährtin nach München, sie hat dort eine Wohnung gemietet. Seine 50 Quadratmeter große Wohnung in Düsseldorf behält er bei, nur die Wochenenden verbringt er in München.

Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Ergebnis

Nach dem Wegzug könnte eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung vorliegen. Der Mitarbeiter behält die auswärtige Zweitwohnung in Düsseldorf bei, um von dort aus seinen Arbeitsplatz erreichen zu können. Die gleichzeitige Wegverlegung der Familienwohnung aus privaten Gründen nach München, durch die erst die Einrichtung einer zusätzlichen Wohnung erforderlich wird, und damit auch die Aufsplitterung der bislang einheitlichen Haushaltsführung am Ort der Beschäftigung, sind nicht von Bedeutung.

Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten der Haushaltsführung voraus. Betragen die Barleistungen des Mitarbeiters mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs), ist von einer finanziellen Beteiligung auszugehen. Bei unverheirateten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber einen eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklären, dass sie neben einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt unterhalten, an dem sie sich auch finanziell beteiligen.

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