Sachverhalt

Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt ein extern aufladbares Elektrohybridfahrzeug als Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug, das neben vielen Extras unter anderem auch eine elektrische Mindestreichweite von 80 km vorweist. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedingung zu, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Upgrade i. H. v. 6.800 EUR brutto selbst trägt. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte.

Wie werden die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten in die Berechnung des geldwerten Vorteils einbezogen?

Ergebnis

Das Elektrohybridfahrzeug erfüllt die Voraussetzungen für die Halbierung des Bruttolistenpreises. Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten können im Zahlungsjahr ebenfalls auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden. Nach der Anrechnung im Zahlungsjahr können verbleibende Zuzahlungen in den darauffolgenden Jahren bis zum Ende der Nutzungsdauer auf den privaten Nutzungswert für das jeweilige Kraftfahrzeug angerechnet werden.

 
Bruttolistenpreis 44.100 EUR
Zzgl. vom Arbeitnehmer bezahlte Sonderausstattung + 6.800 EUR
Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung 50.900 EUR
Davon 50 % 25.450 EUR
Auf volle 100 EUR abzurunden (= Bemessungsgrundlage) 25.400 EUR
Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung (monatlich) 254 EUR
Zuzahlung des Arbeitnehmers 6.800 EUR
Im Jahr der Anschaffung auf den geldwerten Vorteil anrechenbar (11 Monate x 254 EUR) 2.794 EUR
Im Folgejahr auf den geldwerten Vorteil anrechenbar (12 Monate x 254 EUR) 3.048 EUR
Im Folgejahr auf den geldwerten Vorteil anrechenbar (Restbetrag) 958 EUR

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