Sachverhalt

Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen extern aufladbaren Hybridelektro-Dienstfahrzeug nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch für die Fahrten vom Zimmer in München zur ersten Tätigkeitsstätte in München genutzt (einfache Entfernung 10 km). Das Fahrzeug, das zum 1.6.2020 angeschafft wurde, hat einen Bruttolistenpreis von 36.000 EUR und die elektrische Mindestreichweite innerorts beträgt 40 km.

Der Dienstwagen kann für private Fahrten genutzt werden. Wegen der Geburt des 2. Kindes erlaubt der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter im Mai und Juni zusätzlich einmal pro Woche nach Stuttgart fährt und einen Tag in der Woche von zuhause aus arbeitet. Der Mitarbeiter macht davon an 8 Tagen Gebrauch (jeweils 4 zusätzliche Fahrten im Monat).

Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil?

Ergebnis

Der Plug-in-Hybrid-Dienstwagen erfüllt die Voraussetzungen für die Halbierung des Bruttolistenpreises. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ergibt sich aus

  • der privaten Nutzung (50 % der 1-%-Methode),
  • den Fahrten zwischen Zimmer (Zweitwohnsitz) und erster Tätigkeitsstätte in München und
  • den zusätzlichen Zwischenheimfahrten München/Stuttgart im Mai und Juni.

Eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der hier vorliegenden doppelten Haushaltsführung bleibt lohnsteuerfrei, muss allerdings auf der Lohnsteuerbescheinigung als Kostenerstattung im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung bescheinigt werden.

 
Berechnung (jeweils Monat Mai und Juni)
Bruttolistenpreis (= Bemessungsgrundlage) 36.000 EUR  
Davon 50 % 18.000 EUR  
Privatfahrten (1 % v. 18.000 EUR)   180 EUR
Zzgl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte, München (0,03 % v. 18.000 EUR x 10 km)   + 54 EUR
Geldwerter Vorteil (ohne zusätzliche Familienheimfahrten)   234 EUR
Die wöchentlichen Familienheimfahrten nach Stuttgart bleiben lohnsteuerfrei.
Zusätzliche Fahrten zwischen München und Stuttgart im Mai und Juni (jeweils 0,002 % v. 18.000 EUR x 200 km = 144 EUR x 4 Fahrten)   288 EUR

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