Sachverhalt

Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer übernommen wird.

Der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs beträgt 59.500 EUR, die monatliche Leasingrate 300 EUR. Der Mitarbeiter kann das Fahrzeug sowohl für Privatfahrten als auch für die tägliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 25 km) nutzen. Die Bewertung soll nach der 1-%- und 0,03-%- Regelung erfolgen.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung?

Ergebnis

Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenwagennutzung wird aus 1/4 (auf volle 100 EUR abgerundet) des Brutto-Listenpreises berechnet. Die vom Arbeitnehmer übernommene Leasingrate mindert den geldwerten Vorteil bis auf maximal 0 EUR.

 
Bruttolistenpreis 59.500 EUR  
Davon 1/4 14.875 EUR  
Abgerundet auf volle 100 EUR (= Bemessungsgrundlage) 14.800 EUR  
Privatfahrten monatlich (1 % aus der Bemessungsgrundlage)   148,00 EUR
Zzgl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,03 % v. 14.800 EUR x 25 km)   + 111,00 EUR
Geldwerter Vorteil insgesamt   259,00 EUR
Abzgl. Übernahme der Leasingrate durch den Arbeitnehmer   - 300,00 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil   0,00 EUR

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