Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 22 km) nutzen darf. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet.

Angaben zum Firmenwagen:

  • Hauspreis des Händlers: 30.000 EUR
  • Inländischer Listenpreis (brutto): 32.675 EUR
  • Sonderausstattung (werkseitig eingebaut):

    • Diebstahlsicherung: 522 EUR
    • Freisprechanlage: 150 EUR

Nachträglich lässt der Arbeitgeber eine Standheizung im Wert von 1.512 EUR einbauen.

Wie hoch ist der monatliche geldwerte Vorteil?

Ergebnis

Als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil wird der inländische Listenpreis zuzüglich des Preises für die Diebstahlsicherung zugrunde gelegt. Der Preis für die Freisprechanlage wird allerdings nicht hinzugezogen, da diese zu den Telekommunikationsgeräten gehört. Ebenso entfällt der Ansatz der Kosten für die nachträglich eingebaute Standheizung:

 
Listenpreis 32.675,00 EUR
Diebstahlsicherung + 522,00 EUR
Summe 33.197,00 EUR
Abzurunden auf volle 100 EUR 33.100,00 EUR
Davon 1 % 331,00 EUR
Fahrten Wohnung – Tätigkeitsstätte (0,03 % von 33.100 EUR × 22 Kilometer) + 218,46 EUR
Geldwerter Vorteil insgesamt 549,46 EUR

Die nachträglich eingebaute Sonderausstattung erhöht nicht den geldwerten Vorteil.

Hinweis

Eine Sonderausstattung im Sinne des Einkommensteuergesetzes liegt nur vor, wenn das Fahrzeug bereits werksseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.

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