Sachverhalt

Der Arbeitgeber einer Konzern-Mutter lädt neben den 25 Mitarbeitern des eigenen Unternehmens auch noch 15 Mitarbeiter seiner Konzerntochter zum Essen und Umtrunk im Rahmen einer Weihnachtsfeier ein. Die Kosten für die Veranstaltung betragen 3.920 EUR brutto.

Kann die Veranstaltung durch den Arbeitgeber – Konzern-Mutter – grundsätzlich steuerfrei behandelt werden?

Gibt es eine abweichende Regelung für die Arbeitnehmer der Konzern-Tochter?

Ergebnis

Die Veranstaltung erfüllt grundsätzlich alle Voraussetzungen für eine Betriebsveranstaltung, da sie auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet und allen Arbeitnehmern offensteht. Auch ist sie herkömmlich im Sinne ihrer Ausgestaltung.

Die Teilnahme von Arbeitnehmern konzernangehöriger Unternehmen stellt keinen Ausschlussgrund für das Vorliegen einer Betriebsveranstaltung dar. Die Gesamtkosten der Veranstaltung sind auf die teilnehmenden Arbeitnehmer des gesamten Konzernverbunds aufzuteilen und betragen hier somit 98 EUR je Arbeitnehmer (3.920 EUR / 40 Mitarbeiter). Da die Kosten geringer als 110 EUR je Arbeitnehmer sind, kann die Betriebsveranstaltung durch den Arbeitgeber steuerfrei behandelt werden.

Auch hinsichtlich der Arbeitnehmer der Konzern-Tochter kann eine steuerfreie Behandlung der Kosten erfolgen, soweit für diese Arbeitnehmer alle Voraussetzungen für das Vorliegen einer Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung erfüllt sind.

Die Besteuerung kann für die Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund wahlweise vom Zuwendenden oder vom direkten Arbeitgeber durchgeführt werden. Zu beachten ist bei der Versteuerung durch den Zuwendenden: Soll die Freibetragsregelung angewendet werden, muss sich der Zuwendende beim Arbeitgeber vergewissern, dass die Teilnahmevoraussetzungen (offene Teilnahme für alle Arbeitnehmer, max. 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr) erfüllt sind.

Hinweis

Eine Betriebsveranstaltung liegt auch vor, wenn sie Arbeitnehmern konzernangehöriger Unternehmen oder Leiharbeitnehmern offensteht. Auch für sie kann der Zuwendende die Versteuerung unter Berücksichtigung der Freibetragsregelungen anwenden. Ist dies gewünscht, muss sich der Zuwendende aber beim Arbeitgeber vergewissern, dass die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Standard. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge