Sachverhalt

Die deutsche Firma A baut ein Tochterunternehmen in Dubai auf. Herr E war bisher von Firma A nach Dubai entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma A und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der ortsansässigen Firma B in Dubai.

Besteht das deutsche Recht aufgrund der neuen Beschäftigung im Ausland fort?

Ergebnis

Mit der Kündigung der Beschäftigung bei der Firma A endet auch die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften nach § 4 SGB IV. Das neue Beschäftigungsverhältnis bei der Firma B besteht nicht in Deutschland und kann deshalb auch nicht ins Ausland ausstrahlen.

Hinweis

Die rechtliche Bewertung gilt nur für dieses Fallbeispiel. Bereits ein einziges abweichendes Kriterium führt häufig zu einer anderen Bewertung des gesamten Sachverhalts.

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