Sachverhalt

Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus.

Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten?

Ergebnis

Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die Pauschale von 13 % für die Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat folgende Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale zu leisten:

 
15 % Rentenversicherung
2 % Einheitliche Pauschalsteuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
 
Abrechnung ohne Abwälzung der Pauschalsteuer
Aushilfslohn 538,00 EUR
Abzüge (3,6 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung – im Regelfall) 19,37 EUR
Auszahlungsbetrag 518,63 EUR
   
Arbeitgeberbelastung
Aushilfslohn 538,00 EUR
Rentenversicherung (15 %) 80,70 EUR
Pauschalsteuer (2 %) 10,76 EUR
Gesamtbelastung 629,46 EUR
Zzgl. Umlagen  

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Standard. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge