(1)[1] Der Lehrerhauptpersonalrat erhält Freistellungen in folgendem Umfang:

 

1.

eine Vollzeitstelle sowie

 

2.

zehn Stunden je Woche für jeweils angefangene 1 000 Beschäftigte.

Bis 31.08.2019:

(1) Der Lehrerhauptpersonalrat erhält Freistellungen in folgendem Umfang:

1.

eine volle Freistellung sowie

2.

zwölf Stunden je Woche für jeweils angefangene 15.000 Beschäftigte.

 

(2)[2] Lehrerbezirkspersonalräte bei dem Landesschulamt erhalten Freistellungen in folgendem Umfang:

 

1.

eine Vollzeitstelle und eine halbe Vollzeitstelle sowie

 

2.

zehn Stunden je Woche für jeweils angefangene 500 Beschäftigte.

Bis 31.08.2019:

(2) Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesschulamt erhalten Freistellungen in folgendem Umfang:

1.

eine volle Freistellung sowie

2.

zwölf Stunden je Woche für jeweils angefangene 700 Beschäftigte.

 

(3) Personalräte an Schulen erhalten Freistellungen von 0,5 Stunden je Woche für jeweils angefangene zehn Beschäftigte.

 

(4) Freistellungsstunden sind für Beschäftigte im Unterricht Unterrichtsstunden und ansonsten Zeitstunden.

 

(5) Die Personalvertretungen entscheiden jeweils für ein Schuljahr über die Verteilung der Freistellungen durch Beschluß.

[1] Abs. 1 geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Anzuwenden ab 01.09.2019.
[2] Abs. 2 geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Anzuwenden ab 01.09.2019.

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