Überblick

Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Das Gesetz gewährt Schutz vor zu hohen körperlichen Belastungen bis hin zu völliger Freistellung von der Arbeit, insbesondere durch die Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor und 8 – bei Früh- und Mehrlingsgeburten (und auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung) 12 – Wochen nach der Entbindung, sowie durch die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kündigungsschutz.

Da das Mutterschutzgesetz Frauen und Kindern kurz vor und nach der Entbindung besonderen Schutz zukommen lassen soll, bestehen für die werdenden Mütter Mitwirkungsobliegenheiten und -pflichten. Zwar bestehen die Schutzpflichten auch ohne Kenntnis des Arbeitgebers, aber nur bei Einhaltung der Informationsobliegenheiten kann die Frau ihre weitergehenden Rechte auf der Basis der für den Arbeitgeber entstehenden Pflichten vollständig in Anspruch nehmen. Die zentrale Norm ist hier § 15 MuSchG.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist 1952 in Kraft getreten. Es wurde durch Art. 6 des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom 23.10.2012 zum 30.10.2012 in den §§ 13 – 15 MuSchG geringfügig geändert (abweichende Verweise auf andere Gesetze). Zuvor war es zum 1.4.2012 (Art. 34 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt – EinglVerbG), 1.1. bzw. 17.3.2009 (Art. 14 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz – MEG III) und 1.1.2007 (Art. 2 Gesetz zur Einführung des Elterngeldes – EGBEEG) jeweils geringfügig in § 14 MuSchG geändert worden. Eine komplette Neuregelung des Mutterschutzgesetzes ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten (Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017, BGBl. I 2017, S. 1228 vom 29.5.2017). Die Abkürzung MuSchG steht nun für "Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium".

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