Kurzbeschreibung

Muster-Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit und zum Gebrauch von Smartphones, Tablets und Notebooks außerhalb des Betriebs mit Regelungsvorschlägen für die Erfassung von mobiler Arbeit, die offline und online erfolgen kann, und mit Vorschlägen für die nur eingeschränkte Nutzung von mobilen Arbeitsmitteln mit dem Ziel, eine Nichterreichbarkeit von Mitarbeitern zu gewährleisten.

Vorbemerkung

Smartphones, Tablets und Notebooks stehen etlichen Beschäftigten zur Verfügung und erlauben einen direkten Zugriff auf betriebliche Daten und die Kommunikation von unterwegs bzw. von außerhalb des Arbeitsplatzes. Beschäftigte sind stets erreichbar, die Grenzen zwischen Beruf und Privatheit verschwimmen, Nachrichten werden sofort gelesen und schnell zwischendurch bearbeitet, auch abends und am Wochenende oder während des Urlaubs. Die vermeintliche Flexibilität bei der Erledigung der Aufgaben zeigt sich als dauernde Bereitschaft, eine eingehende Nachricht könnte wichtig sein, es wird also ohne Unterbrechung kontrolliert. Eine ständige Erreichbarkeit birgt aber erhebliche Gefahren für Arbeitnehmer.

Lässt sich die geleistete Arbeitszeit noch messen, werden die Arbeitszeitgrenzen eingehalten und zu welchen Zeiten wurde gearbeitet? Beschäftigte können deswegen die Zustimmung des Betriebsrats zur Einführung mobiler Arbeit als Belastung empfinden. Vor zusätzliche Herausforderungen in der betrieblichen Kommunikation stellt die Betriebsparteien die Einführung von mobiler Arbeit dadurch, dass sie in aller Regel nur einem Teil der Mitarbeiter angeboten werden kann. Außerdem werden Nutzungseinschränkungen als Eingriff in die autonome Entscheidung über die eigene Zeiteinteilung angesehen. Es kommt daher entscheidend darauf an, die richtige Lösung für den jeweiligen Betrieb und die konkrete Situation zu finden. Eine betriebliche Regelung, die einen maßvollen Umgang mit mobilen Geräten zum Gegenstand hat, muss von beiden Betriebsparteien getragen werden, Arbeitgeber und Betriebsrat sollten mit dem Ziel einer dauerhaften Leistungsfähigkeit der Belegschaft gemeinsam ein Umdenken einleiten.

Grundlagen der Betriebsvereinbarungen sind im Wesentlichen

  • das Arbeitszeitgesetz (gesetzliche Höchstgrenzen für den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit, Genehmigungspflicht für Arbeit an bestimmten Tagen und zu besonderen Tageszeiten),
  • das Bundesurlaubsgesetz (Mindestumfang von Urlaub),
  • § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 6, 7 und 14 BetrVG (erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats über 1. das Ordnungsverhalten im Betrieb, 2. die Verteilung von Arbeitszeit und Pausen, 3. die vorübergehende Veränderung der Arbeitszeit, 6. die Einführung und Verwendung von technischen Einrichtungen und 7. den Gesundheitsschutz, v.a. während einer Pandemie). Neu hinzugekommen ist Nummer 14, ein Mitbestimmungsrecht über die "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Durch diese neue Nummer 14 wird der bestehende Streit, ob der Betriebsrat die Einführung mobiler Arbeit über die Einigungsstelle erzwingen kann, zulasten der Betriebsräte entschieden. Ob mobile Arbeit eingeführt wird, untersteht nunmehr der freien Entscheidung des Arbeitgebers. Die Frage, in welchen Grenzen, welcher Personenkreis und mit welchen IT-Mitteln mobil gearbeitet wird, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Heutzutage ist der Fall praktisch undenkbar, dass ein Mitarbeiter bloß Akten mit nach Hause nimmt und dabei keinerlei Informations- oder Kommunikationstechnik verwendet. Diese Einschränkung ist deswegen weitgehend gegenstandslos.

Des Weiteren sind Tarifverträge (Regelungen zum Umfang der Arbeitszeit) und sonstige Betriebsvereinbarungen zur Regelung von Arbeitszeit im Allgemeinen oder zu Dienstreisen zu beachten.

Im Wesentlichen konzentrieren sich die Regelungsgegenstände und Ziele einer Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit auf die Vermeidung einer ständigen Erreichbarkeit und darauf, Zeiten, in denen gearbeitet wird, als Arbeitszeit zu erfassen.

An diesem Muster kann sich auch zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung zum hybriden Arbeiten orientiert werden.

Muster-Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit

Zwischen
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[Name und Adresse],
...................................................................................................................
diese vertreten durch
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[Name des Vertretungsberechtigten],
- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -
und
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[Name und Adresse des Betriebsrats]
dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

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[Name]
- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung ...

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