Zusammenfassung

 

Begriff

Mediation ist ein aus den USA stammendes Verfahren der Alternative Dispute Resolution (ADR), bei dem ein neutraler Dritter als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnisse den Streitparteien hilft, eine freiwillige einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erreichen. Der unparteiische Dritte (Mediator) unterstützt die Parteien durch spezielle Verhandlungstechniken bei der Suche nach einer beiderseits annehmbaren möglichst wertschöpfenden Vergleichsvereinbarung ("win-win-solution"), ohne den Streit autoritativ zu entscheiden. Schlagwortartig lässt sich Mediation daher auch als strukturierte Verhandlungsführung und Moderation durch einen Dritten bezeichnen. Abzugrenzen ist die außergerichtliche Mediation vom arbeitsgerichtlichen Güterichterverfahren (nicht Gütetermin), in welchem neben der Mediation auch andere Methoden der Konfliktbeilegung angewendet werden können.[1]

Das am 26.7.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz (s. u.) hat auch auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten Auswirkungen. Das Gesetz regelt u. a. das Güterichterverfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit und die Möglichkeit der außergerichtlichen Mediation auf Vorschlag des Gerichts.

 

Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung

Seit 26.7.2012 gilt das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" (MediationsG).[2] Erst nach längeren Diskussionen[3] wurde damit die europäische Mediationsrichtlinie[4] umgesetzt. Zwar gelten die Bestimmungen der Mediationsrichtlinie nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, jedoch steht es den Mitgliedstaaten frei, diese Bestimmungen auch auf interne Mediationsverfahren anzuwenden.[5] Dieser Aufforderung zum Erlass eines umfassenden Mediationsgesetzes ist der deutsche Gesetzgeber gefolgt.

Es sieht in Art. 1 ein Mediationsgesetz und in den übrigen Artikeln Änderungen in prozessrechtlichen Gesetzen (ZPO, ArbGG etc.) vor. Zwar gelten die Bestimmungen der Mediationsrichtlinie nur für die Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, jedoch steht es den Mitgliedstaaten frei, diese Bestimmungen auch auf interne Mediationsverfahren anzuwenden.[6] Dieser Aufforderung zum Erlass eines umfassenden Mediationsgesetzes ist der deutsche Gesetzgeber gefolgt.

[1] Näher zu Begriff der Mediation und Abgrenzung von anderen Verfahren Lembke, Mediation im Arbeitsrecht, 2001, Rz. 27 ff.
[2] Artikelgesetz vom 21.7.2012, BGBl. I, S. 1577.
[3] Vgl. nur zum Gesetzesentwurf Francken, NZA 2011, S. 1001; Francken, NZA 2012, S. 249; zum RefE Diop/Steinbrecher, BB 2011, S. 131.
[4] Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABlEG vom 24.5.2008, L 136, S. 3.
[5] Vgl. Erwägungsgrund (8) der RL.
[6] Vgl. Erwägungsgrund (8) der RL.

Arbeitsrecht

1 Aufgaben und Techniken des Mediators

Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien bei der Herausarbeitung ihrer Konfliktthemen zu unterstützen, die Interessen der Parteien aufzudecken, Hilfe bei der Kommunikation der Beteiligten zu leisten, die Verhandlungen auf ergiebige Diskussionsfelder zu lenken, mit den Beteiligten Optionen für die Streitbeilegung zu entwickeln und die Parteien bei der Dokumentation und eventuell auch bei der Durchführung der gefundenen Vergleichsvereinbarung zu unterstützen.

Dabei bedient sich der Mediator verschiedener Verhandlungstechniken. Grundlage dafür ist das Konzept des interessenorientierten bzw. rationalen Verhandelns.[1] Im Gegensatz zum in gerichtlichen Verfahren angewendeten Positionenverhandeln, das auf die rechtlichen Ansprüche und Positionen der Konfliktparteien fokussiert und dementsprechend vergangenheitsbezogen ist, konzentriert sich das interessenorientierte Verhandeln auf die hinter den Rechtsansprüchen und -positionen stehenden Interessen. Diese sind häufig außerrechtlicher, d. h. sozialer, wirtschaftlicher und privater Natur. Interessenorientiertes Verhandeln ist zukunftsorientiert. Ziel ist es, gemeinsame Interessen der Konfliktparteien zu ermitteln und auf deren Grundlage eine Lösung für die künftige Gestaltung der Parteienbeziehung zu ermitteln. Dabei geht es nicht um Obsiegen und Unterliegen ("win-lose-solution"), sondern um Lösungen, die den Interessen beider Parteien weitestmöglich entsprechen und für beide Seiten Vorteile mit sich bringen ("win-win-solution").

Auf Grundlage des interessenorientierten Verhandelns lenkt der Mediator die Verhandlungen der Parteien unter Einsatz verschiedener Techniken.[2] Eine häufig verwendete Methode ist der Einsatz von Einzelgesprächen mit den Parteien bis hin zu einer Art "Pendeldiplomatie". Diese Methode bewährt sich insbesondere bei erhitzten Streitigkeiten auf einer fortgeschrittenen Eskalationsstufe. Damit wird beispielsweise das psychologische Phänomen der reaktiven Abwertung ("reactive devaluation") ausgeschaltet, dass die eine Partei einen Vorschlag der Gegenseite nur deshalb ablehnt, weil er von der Gegenseite kommt. Zu den Techniken des Mediators gehören auch spezielle kommunikative Hilfsmittel, wie z. ...

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