Zur Erstellung der Analyse nach § 6 Abs. 1 sind folgende Daten zu erheben, wobei das Geschlecht nach den personenstandsrechtlichen Angaben "weiblich", "männlich" sowie "divers/offen" zu differenzieren ist, die Angabe "divers/offen" jedoch nur im Einvernehmen mit der betroffenen Person erhoben werden darf:[1] [Bis 23.05.2023: :]
1. |
[2]Die Zahl der in einer Dienststelle beschäftigten Personen der jeweiligen Personalgruppe, getrennt nach Geschlecht, Entgelt- und Besoldungsgruppe. |
Bis 23.05.2023:
1. |
Die Zahl der in einer Dienststelle beschäftigten Männer und Frauen der jeweiligen Personalgruppe, getrennt nach Entgelt- und Besoldungsgruppe. |
2. |
Die Zahl der mit Teilzeitbeschäftigten besetzten Stellen, getrennt nach Geschlecht, Personalgruppe, Entgelt- und Besoldungsgruppe. |
5. |
Bei Umsetzung Angaben zur bisherigen Entgelt-, Besoldungsgruppe, Personalgruppe, Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigung. |
6. |
Zahl der Auszubildenden, getrennt nach Geschlecht und Personalgruppe. |
9. |
Entsendung in Gremien
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