Entscheidungsstichwort (Thema)
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch nicht tarifgebundene Arbeitgeber
Leitsatz (redaktionell)
1. Erklärt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber bei der Einstellung, in seinem Betrieb werde ohne jede Einschränkung "der Tarifvertrag" angewandt, so soll damit die fehlende Tarifbindung durch eine globale arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das gesamte geltende Tarifwerk ersetzt werden.
2. Die Wirkung einer Ausschlußklausel eines kraft Bezugnahme geltenden Tarifvertrages tritt auch dann ein, wenn weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Kenntnis vom Inhalt der tariflichen Ausschlußfrist haben.
Normenkette
BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 444244 |
BB 1993, 1217 |
BB 1993, 1217 (L1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
LAGE § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Nr 3 (LT1-2) |
Mitbestimmung 1994, Nr 3, 64 (L1-2) |
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