Das Arbeitsentgelt des Heimarbeiters ist beitragspflichtig. Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten auch für Heimarbeiter mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1].

[1] Bis 31.12.2023: 520,01 EUR bis 2.000 EUR.

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