Kurzbeschreibung

Arbeitnehmer in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht erwirbt der Minijobber ggf. nur geringere Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Hierüber klärt das beigefügte Merkblatt auf.

Wichtige Hinweise

Wichtiger Hinweis:

Die Erklärung ist nur für Arbeitnehmer maßgebend, die aufgrund einer ab 1.1.2013 aufgenommenen, geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) rentenversicherungspflichtig werden. Wurde in einem vor dem 1.1.2013 aufgenommenen, unverändert fortbestehenden Minijob auf Antrag die Rentenversicherungspflicht gewählt, kann keine Befreiung beantragt werden.

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