Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Individualarbeitsrecht

 

a)

Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,

 

b)

Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,

 

c)

Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,

 

d)

Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,

 

e)

Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,

 

2.

Kollektives Arbeitsrecht

 

a)

Tarifvertragsrecht,

 

b)

Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,

 

c)

Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,

 

3.

Verfahrensrecht.

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