Kurzbeschreibung

Damit eine Entsendung erfolgreich durchgeführt werden kann, muss diese vorher genau geplant werden. Sind die wichtigsten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld geklärt, können Schwierigkeiten vermieden werden. So kann die Entsendung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber erfolgreich durchgeführt werden. Die wichtigsten Punkte werden hier dargestellt.

1 Persönliche Daten des Mitarbeiters

Mitarbeiter: ...................................  
Beginn der Beschäftigung: ...................................  
Lohn/Gehalt: ...................................  
Staatsangehörigkeit: ...................................  
Krankenversicherung:    
  [ ] gesetzlich krankenversichert  
  Krankenkasse: ....................
  Status: [ ] versicherungspflichtig [ ] freiwillig versichert  
  [ ] privat krankenversichert  
  Versicherung: ....................  
Rentenversicherung:    
Rentenversicherungsträger: .........................  
Rentenversicherungsnummer: .........................  

2 Ort des Auslandseinsatzes

Einsatzort: ...................................  
Abhängig vom Einsatzort und der Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters können sich andere rechtliche Konsequenzen ergeben. Ist der Mitarbeiter deutscher Staatsangerhöriger, gelten uneingeschränkt sowohl die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit als auch die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. In diesen Fällen ist eine weitere Prüfung an dieser Stelle nicht notwendig.
Einsatz des Mitarbeiters ist geplant in einem:  
2.1 EU-, EWR-Staat oder der Schweiz  
Die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
[ ] Belgien [ ] Bulgarien [ ] Estland [ ] Finnland [ ] Frankreich
[ ] Griechenland [ ] Irland [ ] Italien [ ] Kroatien [ ] Lettland
[ ] Litauen [ ] Luxemburg [ ] Malta [ ] Niederlande [ ] Österreich
[ ] Polen [ ] Portugal [ ] Rumänien [ ] Schweden [ ] Slowakei
[ ] Slowenien [ ] Spanien [ ] Tschechien [ ] Ungarn  
[ ] Zypern        
weiter in Abschn. 3
[ ] Vereinigtes Königreich        
weiter in Abschn. 4
[ ] Dänemark[1] [ ] Island [ ] Liechtenstein[2] [ ] Norwegen [ ] Schweiz[3]
Hat der Mitarbeiter die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates, der Schweiz?
[ ] ja, weiter in Abschn. 3  
[ ] nein, wenden Sie sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger  
2.2 Abkommensstaat  
[ ] Albanien[4] [ ] Australien [ ] Bosnien-Herzegowina [ ] Chile [ ] China
[ ] Indien [ ] Israel [ ] Japan [ ] Kanada [ ] Korea
[ ] Kosovo [ ] Montenegro [ ] Nordmazedonien [ ] Philippinen [ ] Ouebec
[ ] Serbien [ ] Türkei [ ] Uruguay [ ] USA  
weiter in Abschn. 4
[ ] Marokko [ ] Tunesien      
Hat der Mitarbeiter die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. des Staates in dem er eingesetzt wird?
[ ] ja, weiter in Abschn. 5
[ ] nein, weiter in Abschn. 6

2.3 Sonstiges vertragsloses Ausland

Wird das Land, in dem der Mitarbeiter eingesetzt wird, in Abschn. 2.1 oder 2.2 genannt?
[ ] ja, weiter in Abschn. 2.1 oder 2.2  
[ ] nein, weiter in Abschn. 7  
[1] Bei türkischen Staatsangehörigen kommt das deutsch-dänische Abkommen in Betracht.
[2] Ggf. kann das deutsch-schweizerische Abkommen angewandt werden.
[3] Ggf. kann das deutsch-schweizerische Abkommen angewandt werden.
[4] In Kraft seit 1.12.2017.

3 Einsatz in EU-, EWR-Staaten oder in der Schweiz

Damit eine Entsendung im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 vorliegen kann, müssen verschiedene Kriterien geprüft werden.
a) Übt Ihr Unternehmen mehr als 25 % der Geschäftstätigkeit (gemessen am Umsatz und Anteil der beschäftigten Mitarbeiter) in Deutschland aus?
  [ ] ja [ ] nein, wenden Sie sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger
b) Ist der Arbeitnehmer gewöhnlich in Deutschland beschäftigt (mind. den letzten Monat)?
  [ ] ja [ ] nein, einen Entsendung liegt nicht vor
c) Der Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren nicht im Ausland tätig?
  [ ] ja [ ] nein, wenden Sie sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger
d) Besteht während der Beschäftigung im Ausland der Arbeitsvertrag unverändert weiter bzw. wurden ergänzende Regelungen für den Auslandseinsatz getroffen?
  [ ] ja [ ] nein, weiter Abschn. 6 Ausnahmevereinbarung
e) Ist die Entsendung im Voraus auf nicht mehr als 24 Monate begrenzt?
  [ ] ja [ ] nein, weiter Abschn. 6 Ausnahmevereinbarung
f) Der Arbeitnehmer löst keine bereits entsandte Person ab?
  [ ] ja [ ] nein, weiter Abschn. 6 Ausnahmevereinbarung

Werden alle Kriterien erfüllt, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Entsendung vorliegt. Sollte ein Kriterium nicht erfüllt sein, muss der zuständige Träger prüfen, ob eine Entsendung dennoch vorliegt. Sollte eine Entsendung gegeben sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften weiter.

4 Einsatz im Vereinigten Königreich

Damit eine Entsendung im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit vorliegen kann, müssen verschiedene Kriterien geprüft werden.
a) Übt Ihr Unternehmen eine nennenswerte Tätigkeit in Deutschland aus?
  ...

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