Kurzbeschreibung

Das Ehrenamt ist arbeitsrechtlich eine Erscheinungsform des Auftrags und kein Arbeitsverhältnis. Liegt trotz der Bezeichnung als "Ehrenamt" tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vor, finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung.

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Das bürgerliche Recht kennt – im Unterschied zum Arbeits- oder Dienstvertrag – kein spezielles Rechtsinstitut der ehrenamtlichen Dienstleistung. Das Ehrenamt ist vielmehr eine Erscheinungsform des Auftrags (§ 662 BGB). Das Auftragsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beauftragte sich verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich zu besorgen. Das Ehrenamt als unentgeltlich ausgeführter Auftrag ist also - trotz Fehlens einer Vergütung - rechtlich nicht unverbindlich.

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit als Ehrenamtsinhaber und der Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist daher im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamtes zu beurteilen. Überschreitet die tatsächliche Durchführung der Freiwilligenarbeit den Status der ehrenamtlichen Tätigkeit können unter Umständen zahlreiche arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Folgen zu berücksichtigen sein.

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf

  • Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen,
  • bezahlten Urlaub,
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und
  • Kündigungsschutz (soweit anwendbar)

geltend machen kann.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Wichtig

Wichtig für den ehrenamtlich Tätigen:

Klärung von Dauer, Art, Ort und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit, Freiwilligkeit, Kostenerstattung für Auslagen, Nachweis über die Tätigkeit, Unfallversicherung

Wichtig für den Auftraggeber:

Abgrenzung vom Arbeitsverhältnis, Klärung von Dauer, Art, Ort und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit, Beendigungsmöglichkeiten, Verschwiegenheitspflicht

Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit

zwischen .............................. (Auftraggeber)

und

.............................. (ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in) (Name, Vorname, Geb.datum, Adresse)

§ 1 Aufgaben

Mit der ehrenamtlichen Tätigkeit sind im Besonderen folgende Aufgaben verbunden:

§ 2 Zeitlicher Rahmen der Tätigkeit

Der Zeitaufwand für die Tätigkeit beträgt ca. .............................. Stunden pro Woche. Der genaue Zeitumfang und die Zeitlage werden jeweils nach gesonderter Absprache mit dem/der ehrenamtlichen Mitarbeiter/in festgelegt.

§ 3 Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit

Die ehrenamtliche Arbeit erfolgt freiwillig, unentgeltlich und aus altruistischen Motiven.

§ 4 Erstattung von Auslagen

Der/die ehrenamtliche Mitarbeiter/in hat Anspruch auf Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen und den Umständen nach für erforderlich gehalten werden konnten, insbesondere Kosten für Fahrten. Dabei ist er/sie ermächtigt, erforderliche Ausgaben in Höhe von bis zu .............................. Euro pro Monat in eigener Verantwortung zu tätigen. Die Ausgaben werden gegen Vorlage von Belegen erstattet.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der/die ehrenamtliche Mitarbeiter/in erhält für die Ausübung der Tätigkeit die erforderliche Unterstützung, insbesondere.............................. (z. B. Qualifizierung, Nutzung von Materialien, Unterstützung durch Personal, Zugang zu Räumlichkeiten etc.)

§ 6 Unfallversicherung

Der/die ehrenamtliche Mitarbeiter/in ist bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert (ggf. Hinweis auf bestehende Haftpflichtversicherung).

§ 7 Beendigung des Ehrenamtsverhältnisses

Der Auftraggeber und der/die ehrenamtliche Mitarbeiter/in können das Ehrenamtsverhältnis jederzeit durch Kündigung beenden. Die Kündigung durch den ehrenamtlichen Mitarbeiter/die ehrenamtliche Mitarbeiter soll so rechtzeitig erfolgen, dass der Auftraggeber sich auf die Beendigung der Tätigkeit einstellen kann. Der Auftraggeber empfiehlt hierfür eine Frist von 4 Wochen. Das Recht zur sofortigen Beendigung der Tätigkeit aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der/Die ehrenamtliche Mitarbeiter/in verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihm/ihr in Ausübung der ehrenamtlich...

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