Kurzbeschreibung

Hier wird aufgezeigt, was bei der Einstellung eines geringfügig entlohnten Beschäftigten mit nur einem Minijob zu beachten ist. Dies geschieht aus lohnsteuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht.

Checkliste zur Anlage geringfügig entlohnt Beschäftigter

1. Persönliche Daten

Nachname, ggf. Geburtsname

...........................................................................
 

Vorname

...........................................................................

PLZ, Ort

...........................................................................
 

Geburtsdatum

...........................................................................

Straße

...........................................................................
 

Geburtsort

...........................................................................

RV-Nummer

...........................................................................
 

Familienstand

...........................................................................

Krankenkasse

...........................................................................
 

Staatsangehörigkeit

...........................................................................

Telefon

...........................................................................
 

Handy

...........................................................................

E-Mail

...........................................................................
 

Eintrittsdatum

...........................................................................
 

2. Status (ggf. Bescheinigung anfordern)

Arbeitnehmer/in Bundesfreiwilligendienst-Freiwillige/r  
Selbständige/r Student/in[1]  
Rentner/in[2] Studienbewerber/in  
Arbeitsuchende/r Schüler/in  
Beamtin/Beamter Sonstige: ........................................  
         

Handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis?

Ja.
Nein, zweites oder weiteres Dienstverhältnis.

3. Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Ja, bei der Krankenkasse: ............................................................
Nein
  Bescheinigung der privaten Krankenversicherung liegt vor.
  Beitragsgruppe 0500 prüfen.
     

4. Angaben zum Lohnsteuerabzug

Die Besteuerung soll nach den ELStAM erfolgen  
  Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  
Die Besteuerung soll pauschaliert mit 2 % erfolgen  
  Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.)  
  zulasten des Arbeitgebers  
  zulasten des Arbeitnehmers  
Die Besteuerung soll pauschaliert mit 20 % erfolgen, da keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung anfallen  
  zulasten des Arbeitgebers  
  zulasten des Arbeitnehmers  
 
Hinweis: Sinnvoll ist die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bei Vorliegen der Steuerklasse I – IV. Beispielsweise in der Steuerklasse I fällt Lohnsteuer in 2024 erst ab einem Bruttoarbeitslohn von jährlich ca. 12.870 EUR bzw. monatlich ca. 1.072,5 EUR an. Anstelle des Lohnsteuerabzugs nach den ELStAM kann eine Lohnsteuerpauschalierung erfolgen. Diese ist sinnvoll bei Vorliegen der Steuerklassen V und VI.
 

5. Weitere Vergütungsbestandteile

Vermögenswirksame Leistungen

Vertrags-Nr./Kreditinstitut: ................................................................................

Betriebliche Altersversorgung

Vertrags-Nr./Kreditinstitut: ................................................................................
Sonstiges: ....................................................................................................
   

6. Sozialversicherung

Entgeltgrenze
  Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt beträgt durchschnittlich nicht mehr als 538 EUR
  Es besteht kein Anspruch auf regelmäßige Einmalzahlung, wodurch 538 EUR/Monat überschritten würde.
     

Regel: Steuerfreier Arbeitslohn wird nicht für die Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigt, z. B.

Sachbezüge bis 50 EUR/Monat Kindergartenzuschuss
Handyüberlassung Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit
Fahrtkostenersatz Beiträge zur bAV
Arbeitnehmerbewirtungen Reisekosten
Sonstige: ........................................    
       

7. Arbeitsrecht

Betriebsrat bei der Einstellung beteiligt.[3]
Urlaubsanspruch ermittelt.[4]
Kündigungsfristen dokumentiert.
   

8. Notwendige Bescheinigungen

A. Vom Minijobber an den Arbeitgeber vorzulegen
Jährlich schriftliche Bestätigung, dass keine weitere geringfügige Beschäftigung ausgeübt bzw. aufgenommen wurde.
   
Bei privat versicherten Minijobbern zusätzlich vor Beginn der Beschäftigung
Mitgliedschaftsbescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens.
   
Bei Schülern/Studenten mit einem Minijob zusätzlich vor Beginn der Beschäftigung
Schulbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung
   
Bei ausländischen (nicht EG) Minijobbern zusätzlich vor Beginn der Beschäftigung
Ausweiskopie
Arbeitserlaubnis
   
B. Vom Arbeitgeber zum Jahreswechsel auszuhändigen
Lohnsteuerbescheinigung b...

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