Entscheidungsstichwort (Thema)

Personenbedingte Kündigung wegen Widerrufs des Hilfspolizeistatus

 

Orientierungssatz

Die auf Gewissensgründen beruhende Weigerung eines Arbeitnehmers (hier: Flugleiter auf einem Werkflugplatz), sich der Sicherheitsüberprüfung im Zusammenhang mit dem Hilfspolizeibeamtenstatus zu unterziehen, führt dazu, daß er für einen Teil der ihm übertragenen Arbeiten nicht die erforderliche Eignung besitzt.

 

Verfahrensgang

LAG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 02.12.1981; Aktenzeichen 2 Sa 693/81)

ArbG Ludwigshafen (Entscheidung vom 03.08.1981; Aktenzeichen 2 Ca 600/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI441475

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