Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Annahmeverzug des Arbeitgebers, dem der Arbeitnehmer nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber seine Arbeitsleitung angeboten hat, wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitnehmer im Rechtsstreit über die Unwirksamkeit der Kündigung einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung im Sinne von KSchG §§ 7, 8 zunächst gestellt und dann zurückgenommen hat.
2. Hätte ein Arbeitnehmer ohne Annahmeverzug des Arbeitgebers von diesem eine Weihnachtsgratifikation erhalten, so ist eine solche nach BGB § 615 S 1 auch während des Annahmeverzuges des Arbeitgebers zu zahlen.
Verfahrensgang
LAG Hamburg (Entscheidung vom 04.04.1962; Aktenzeichen 1 Sa 102/61) |
Fundstellen
Haufe-Index 439861 |
BAGE 14, 31 |
BAGE, 31 |
BB 1963, 476 |
DB 1963, 554 |
NJW 1963, 1123 |
RdA 1963, 158 |
SAE 1963, 183 |
AP § 615 BGB, Nr 22 |
AR-Blattei, Annahmeverzug Entsch 8 |
AR-Blattei, ES 80 Nr 8 |
BArbBl 1963, 693 |
EzA § 615 BGB, Nr 5 |
MDR 1963, 532 |
PraktArbR BGB § 615, Nr 191 |
RiA 1963, 153 |
WA 1963, 98 |
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