Leitsatz (redaktionell)

1. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers kann durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag erweitert werden (im Anschluß an BAG 1958-06-11 4 AZR 514/55 = AP Nr 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

2. Der Widerruf einer dem Musiker nach Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester idF vom 1962-06-19 § 14 Abs 1 übertragenen qualifizierten Tätigkeit ist nur aus Gründen der mangelnden Leistungsfähigkeit oder sonstigen Eignung zulässig.

3. Dem Musiker darf der ihm obliegende Beweis, daß der Widerruf unbegründet ist, nicht abgeschnitten werden.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 22.12.1964; Aktenzeichen 3 Sa 634/64)

 

Fundstellen

BB 1965, 1455

DB 1965, 1823

ArbuSozR 1966, 147

AP § 611 BGB Direktionsrecht, Nr 20

AR-Blattei, Direktionsrecht und Gehorsamspflicht Entsch 5

AR-Blattei, ES 600 Nr 5

RiA 1966, 13

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