Kurzbeschreibung

Grundlage zur Erarbeitung einer betriebsinternen Regelung der Vertrauensgleitzeit

Regelungen der Vertrauensgleitzeit

Präambel

Ziel dieser Vertrauensgleitzeitregelung ist es, den erforderlichen Ausgleich zwischen den betrieblichen Kapazitäts- und Flexibilitätserfordernissen einerseits und den zeitlichen Interessen und Bedürfnissen der Mitarbeiter andererseits zu regeln und zu fördern. Dieser Prozess verlangt ein hohes Maß an wechselseitiger Abstimmung und Kooperation zwischen allen Mitarbeitern. Er öffnet beiden Seiten attraktive Gestaltungsspielräume.

1. Arbeitszeit

Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit ohne Pausen beträgt ............ Stunden je Arbeitswoche (Montag bis Samstag), in der Regel verteilt auf die Arbeitstage Montag bis Freitag.

Beim Kunden geleistete Arbeit ist ebenfalls Arbeitszeit. Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten, wenn sie nicht z. B. für Weiterbildung oder Konzepterstellung während Bahnfahrten oder Flügen genutzt werden.

Der Mitarbeiter kann seine Arbeitszeit zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben frei einteilen. Es gibt keine Kernarbeitszeit. Servicezeiten und das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleiben hiervon unberührt.

Arbeitszeit-, Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz sind einzuhalten.

2. Servicezeit

Hierunter ist der Zeitraum zu verstehen, in dem ggf. aufgrund betrieblicher Erfordernisse (z. B. interne Kommunikation) und der Kundenwünsche eine Ansprechbarkeit des jeweiligen Teams gewährleistet sein muss. Sie wird in eigener Verantwortung durch die beteiligten Mitarbeiter sichergestellt.

Die Teams legen spätestens eine Woche vorher fest, wer in den Servicezeiten die Ansprechbarkeit der Gruppe gewährleistet und somit den Service garantiert. Hierfür sind entsprechende Listen zu erstellen. Kommt es zu keiner Einigung innerhalb der Gruppe, so entscheidet die zuständige Führungskraft.

Sollten sich die Bedürfnisse der Kunden bezüglich der Servicezeiten ändern, so werden diese entsprechend angepasst. Folgende Servicezeiten ergeben sich z. Z. für die einzelnen Teams:

Team Servicezeit
   
   
   
   
   
   
   
   

3. Arbeitszeitdokumentation

Die Mitarbeiter zeichnen ihre Arbeitszeit selbst auf. Hierfür werden Zeiterfassungsbögen bereitgestellt. Geprüft werden die Aufzeichnungen durch den Arbeitgeber.

4. Flexibles Zeitkonto

Jeder Mitarbeiter führt ein Zeitkonto im Rahmen seiner Dokumentation. Das individuelle Zeitkonto kann ein positives oder negatives Zeitbudget ausweisen. Das Zeitbudget kann sowohl stunden- als auch tageweise be- oder entlastet werden. Aus Gründen der Arbeitsorganisation muss jeder Mitarbeiter seine Freizeit innerhalb des Teams absprechen.

Ausgleichstage sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Die Anzahl der Ausgleichstage ist nicht beschränkt. Bei zusammenhängenden Freizeiten von mehr als 2 Wochen ist eine Ankündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.

Die Mitarbeiter haben auf den Ausgleich ihres Zeitkontos selbst zu achten. Zweimal im Geschäftsjahr soll das flexible Zeitkonto des Mitarbeiters ausgeglichen werden (-20 bis +20 Stunden).

5. Unterbrechung der Arbeit

Jeder Mitarbeiter kann seine Arbeit für Pausen oder zur Erledigung privater Besorgungen unterbrechen. Die Dauer sowie zeitliche Lage der Pausen oder anderer Arbeitsunterbrechungen sind jedoch im Team abzustimmen und bei der Arbeitszeitdokumentation zu berücksichtigen.

Als Pausenzeiten werden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten berücksichtigt.

6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das flexible Zeitkonto geschlossen. Negative Zeitsalden werden mit dem Gehalt verrechnet. Zeitguthaben werden in Freizeit gewährt. Nur wenn dies nicht möglich ist, werden diese ausbezahlt.

                 
Ort, Datum   gez. Unternehmensleitung

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