Kurzbeschreibung

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer können mit diesem Formular die Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers beantragen. Die IdNr des Arbeitnehmers ist für den Abruf der ELStAM erforderlich.

Wichtige Hinweise

Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden dem Arbeitgeber ab 2020 erstmalig elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Verfügung gestellt. Im Inland nicht meldepflichtigen Personen wird auf Antrag eine steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt. Durch die Einbeziehung der beschränkt oder auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer[1] in das ELStAM-Verfahren entfällt ab 2020 die Möglichkeit zur Ausstellung der "Besonderen Bescheinigung" für den Lohnsteuerabzug.

Der Antrag muss grundsätzlich vom Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers gestellt werden. Alternativ kann der Arbeitgeber die IdNr beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer dazu bevollmächtigt hat.[2] Zur Erteilung der Vollmacht muss darauf geachtet werden, dass auch die Felder unterhalb der Datenschutzhinweise ausgefüllt sind.

Hinweis

Ausnahmen

Eine Bereitstellung von ELStAM für beschränkt Steuerpflichtige ist auch 2020 nicht möglich, wenn

  • Freibeträge berücksichtigt werden sollen,
  • sowie für auf Antrag unbeschränkt Steuerpflichtige und
  • erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige.

Bei diesen Gruppen bleibt es zunächst bei der Ausstellung einer (papierbasierten) Bescheinigung.

[1] § 1 Abs. 2 oder 3 EStG.
[2] § 80 Abs. 1 AO.

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