Kurzbeschreibung

Krankenkassen können, soweit ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung, eine Obergrenze ist nicht vorgesehen.

Wichtige Hinweise

Diese Übersicht stellt die einkommensabhängigen Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen auf Basis der ITSG-Beitragssatzdatei dar (Ansicht der tagesaktuellen Stände). Die erste Version ist alphabetisch sortiert, die zweite Version nach der Höhe der Zusatzbeitragssätze.

Nähere Informationen zur Einführung und Funktionsweise der kassenindividuellen Zusätzbeiträge enthält das GR v. 19.06.2014: Neuregelungen im Versicherungs-, Melde und Beitragsrecht der GKV (GKV-FQWG) [Titel red. gekürzt]

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