Krankenkassen können, soweit ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung, eine Obergrenze ist nicht vorgesehen.

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