Die Zahlstellen haben für die Durchführung der Meldeverfahren eine Zahlstellennummer beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen elektronisch zu beantragen. Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die zur Vergabe der Zahlstellennummer notwendig sind, werden in einer gesonderten elektronischen Datei beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen gespeichert.[1]

Die Zahlstellennummer ist von der Zahlstelle ausschließlich elektronisch zu beantragen. Hierfür benötigt die Zahlstelle einen Zugang zum SV-Meldeportal.[2] Damit erfasst sie die notwendigen Angaben, welche anschließend durch die ITSG GmbH geprüft werden. Sofern alle Angaben korrekt sind, wird eine Zahlstellennummer vergeben und die Zahlstelle darüber informiert.

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