Das Wintergeld wird an gewerbliche Arbeitnehmer in Baubetrieben gezahlt. Dabei ist zwischen dem Zuschuss-Wintergeld und dem Mehraufwands-Wintergeld zu unterscheiden.[1]

2.1 Zuschuss-Wintergeld

Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen. Zuschuss-Wintergeld wird in Höhe von bis zu 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt, wenn zu deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelöst und dadurch die Inanspruchnahme Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.[1]

2.2 Mehraufwands-Wintergeld

Das Mehraufwands-Wintergeld soll die Mehrkosten, die durch die Arbeit in der witterungsungünstigen Zeit entstehen, ausgleichen. Es wird in Höhe von 1 EUR für jede berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erbracht, die in der Zeit vom 15.12. bis zum letzten Tag des Februars auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet wird. Im Dezember sind bis zu 90 Stunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Stunden berücksichtigungsfähig.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge