Stehen Werbungskosten mit mehreren Einkunftsarten in wirtschaftlichem Zusammenhang, sind sie i. d. R. bei der Einkunftsart zu berücksichtigen, zu der die engere Beziehung besteht.
Werbungskosten sind insbesondere
- Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden,
- Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung
- Aufwendungen für Werkzeuge und übliche Arbeitskleidung
- Kosten der Berufsfortbildung/Umschulung.
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