Unter Versicherungsschutz stehen auch Kinder auf einem Abweg von dem unmittelbaren Weg zur versicherten "Tätigkeit" (z. B. Kindergarten- oder Schulbesuch), wenn sie wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern/des Lebenspartners in fremde Obhut gegeben werden müssen.

Längere Unterbrechungen des Arbeitsweges aus privaten Gründen oder größere Umwege oder Abwege führen dazu, dass der Zusammenhang zwischen dem Weg und der versicherten Tätigkeit gelöst wird, sofern nicht Ausnahmen (erforderliche Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaft) vorliegen. Ob bei einem Wegeunfall noch ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem weiteren regulären Arbeitsweg vorliegt, wenn es zu Unterbrechungen, Um- und Abwegen kam, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab. Unterbrechungen von mehr als 2 Stunden aus eigenwirtschaftlicher Veranlassung beenden den Versicherungsschutz für den noch verbleibenden Weg von der versicherten Tätigkeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge