Dem Ziel des Kurzarbeitergeldes entspricht auch die Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein darf.[1] Im Schutzinteresse der Arbeitnehmer wird eine Beschäftigung auch dann als ungekündigt behandelt, wenn gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben wurde und der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung mit Wissen und Willen des Arbeitgebers weiterbeschäftigt wird. Wird der Arbeitnehmer hingegen während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Während der Freistellung besteht faktisch Arbeitslosigkeit, sodass ggf. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen kann.

 
Achtung

Befristung ist keine Kündigung

In Fällen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer nicht gekündigt, auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Kurzarbeit ausläuft. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen bis zum letzten Tag der befristeten Beschäftigung gezahlt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge