Begriff

Vor- und Abschlussarbeiten sind Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, soweit sich diese Arbeiten während des regelmäßigen Betriebs nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen, sowie Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebs arbeitstechnisch abhängt. Das Zuendebedienen der Kundschaft gilt bis zu einer halben Stunde je Tag als Abschlussarbeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Einschlägig ist das gesamte Arbeitszeitgesetz, insbesondere die §§ 2, 5, 10 ArbZG. Regelungen zu Vor- und Nacharbeiten enthält das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).

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