Privat Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, eine ärztliche Einweisung ist – außer bei Versicherten im Basistarif – nicht notwendig.

 
Achtung

Zustimmung der Versicherung bei Angebot von Kuren

Eine Ausnahme ist zu beachten: Wenn eine Klinik neben Akuttherapien z. B. auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen anbietet, muss vor der Behandlung die schriftliche Zustimmung der Versicherung eingeholt werden.

Neben der Standardversorgung – Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den diensthabenden Arzt – bieten die Krankenhäuser auch sog. Wahlleistungen an. Diese beinhalten die Versorgung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch alle für die Therapie notwendigen Chefärzte der Klinik. Privat Vollversicherte können diese Wahlleistungen in ihren regulären Vertrag aufnehmen lassen.

 
Praxis-Tipp

Ein- oder Zweibettzimmer für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können die Chefarztbehandlung sowie die Versorgung im Ein- oder Zweibettzimmer über eine entsprechende Zusatzpolice vereinbaren.

Die meisten Krankenhäuser praktizieren im Unterschied zum ambulanten Bereich die Direktabrechnung mit dem jeweiligen PKV-Unternehmen. Welche stationäre Einrichtung an diesem Klinik-Card-Verfahren teilnimmt, kann unter www.derprivatpatient.de im Internet nachgelesen werden. Lediglich die Kosten für die Chefarztbehandlungen werden versicherten Patienten direkt in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von der privaten Versicherung erstattet.

Zuzahlungen pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wie in der GKV fallen für privat vollversicherte Erwachsene nur im Standard- bzw. Basistarif an.

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