Sagt ein Arbeitnehmer als Zeuge in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber aus und macht er dabei keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben, kann deshalb keine Kündigung ausgesprochen werden.[1] Nichts anderes kann bei einer Zeugenaussage in einem Arbeitsgerichtsprozess gelten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge