Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer Beschäftigung, zahlt die Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das Krankengeld wird aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt rund 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts.

 
Praxis-Beispiel

Niedrigeres Krankengeld durch Vergütungsoptimierung

Das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers beträgt 3.900 EUR. Nach einer Entgelterhöhung von 200 EUR, wird das Krankengeld aus 4.100 EUR brutto bzw. 2.467,71 EUR netto (angenommen) berechnet. Daraus resultiert ein kalendertägliches Brutto-Krankengeld i. H. v. 74,03 EUR. Aus diesem kalendertäglichen Brutto-Krankengeld sind vom Arbeitnehmer noch Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Der kalendertägliche Auszahlungsbetrag beträgt nach Abzug der Beiträge 65,09 EUR.

Leistet der Arbeitgeber anstatt der Gehaltserhöhung i. H. v. 200 EUR/Monat den steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zu den Kindergartengebühren, wird das Krankengeld aus 3.900 EUR brutto bzw. 2.373,68 EUR netto (angenommen) berechnet. Daraus resultiert ein kalendertägliches Brutto-Krankengeld i. H. v. 71,21 EUR. Abzüglich der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verbleibt ein kalendertäglicher Auszahlungsbetrag i. H. v. 62,61 EUR.

Ergebnis: Das Krankengeld verringert sich kalendertäglich um 2,48 EUR (65,09 EUR – 62,61 EUR) bzw. monatlich 74,40 EUR (2,48 EUR x 30).

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