Kurzbeschreibung

Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer ab 2016 deren personenbezogenen, unfallversicherungsrelevanten Daten getrennt von der Entgeltmeldung an die Einzugsstelle melden. Hierzu wurde die Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) mit dem Abgabegrund 92 eingeführt. Die Arbeitshilfe gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zur UV-Jahresmeldung.

Hinweis:

Die Arbeitshilfe wurde im Original in der Niederschrift der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 21.10.2015 (BE v. 21.10.2015: TOP 7) veröffentlicht.

Wichtige Fragen

1.

Für wen ist eine UV-Jahresmeldung abzugeben?

  Für jeden in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten ist unabhängig von den Entgeltmeldungen zur übrigen Sozialversicherung eine UV-Jahresmeldung zu erstatten.
2.

Sind für kurzfristig Beschäftigte (PGR 110) und andere ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigte (PGR 190) weiterhin Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben?

  Ja, zum Zweck der Betriebsprüfung sind für diese Beschäftigten zusätzlich zur UV-Jahresmeldung auch weiterhin alle Meldungen zur übrigen Sozialversicherung abzugeben.
3.

Zu welchem Zeitpunkt ist eine UV-Jahresmeldung abzugeben?

 

Die UV-Jahresmeldung ist grundsätzlich bis zum 16.02. des Folgejahres der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung (Meldezeitraum) zu erstatten; erstmals zum 16.02.2016 für das Kalenderjahr 2015.

Abweichend hiervon ist eine UV-Jahresmeldung in Fällen der Insolvenz oder der vollständigen Einstellung des Unternehmens und der damit verbundenen dauerhaften Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse bereits mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, abzugeben.

Wurden Angaben zur Unfallversicherung unzutreffend gemeldet, ist die Meldung unverzüglich zu stornieren und ggf. neu zu melden.

4.

Wer ist Adressat der Meldung?

  Die UV-Jahresmeldung ist an die Datenannahmestelle der Einzugsstelle zu melden, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung für den Beschäftigten zuständig ist. Ist zum Zeitpunkt der Abgabe der UV-Jahresmeldung keine zuständige Einzugsstelle zu ermitteln, ist diese an die Datenannahmestelle der zuletzt bekannten Einzugsstelle zu übermitteln. Die Datenannahmestelle leitet die UV-Jahresmeldung direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter.
5.

Welche Angaben sind zu machen?

 

Zu übermittelnde Werte sind insbesondere:

  • Versicherungsnummer,
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes,
  • Abgabegrund 92
  • Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung
  • Mitgliedsnummer des Unternehmers,
  • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
  • das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowie seine Zuordnung zur jeweilig anzuwendenden Gefahrtarifstelle.
6.

Mein Beitrag zur Unfallversicherung richtet sich nicht nach dem Arbeitsentgelt der Besch äftigten. Sind trotzdem UV-Jahresmeldungen abzugeben?

  Ja. In diesen Fällen ist im DBUV der UV-Jahresmeldung wie bisher ein UV-Grund (A07, A08, A09) anzugeben.
7.

Was ist zu beachten, wenn das zu meldende beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung 0 EUR beträgt?

  Die Angabe eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zur Unfallversicherung in Höhe von 0 EUR ist mit einem UV-Grund (B01, B06, B09) zu begründen.
8.

Wie ist das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung anzugeben?

  Das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung ist im Meldezeitraum stets mit dem Zeitraum "01.01." bis "31.12." eines Kalenderjahres abzubilden.
9.

Welcher Meldezeitraum ist anzugeben, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 1. Januar beginnt, vor dem 31. Dezember endet oder zwischenzeitlich unterbrochen wird?

  Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum ist im Meldezeitraum stets "01.01." bis "31.12." des Kalenderjahres der Unfallversicherungspflicht anzugeben. In der Meldung sind die in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte für Teilzeiträume zusammenzufassen.
10.

Was ist zu beachten, wenn sich unterjährig die Werte für die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes, die Mitgliedsnummer des Unternehmers, die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers oder die Gefahrtarifstelle ändern?

 

Für jeden in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten (Kennzeichnung durch Versicherungsnummer) eines Arbeitgebers (Kennzeichnung durch Betriebsnummer) ist eine einzige UV-Jahresmeldung pro Kalenderjahr zu erstatten.

Wechselt der Beschäftigte unterjährig in einen anderen - rechtlich unselbständigen - Beschäftigungsbetrieb des Arbeitgebers mit eigener Betriebsnummer, ist für den Beschäftigten nur eine UV-Jahresmeldung mit der Betriebsnummer des letzten Beschäftigungsbetriebs abzugeben. Dies gilt insbesondere auch bei einem unterjährigen Rechtskreiswechsel.

Unterj...

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