Kommt es wegen der Zahlung von Unterhalt zu Streitigkeiten, z. B. zwischen Kind und einem Elternteil, so kann das Gericht die Beteiligten auffordern, über ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Kommt die beteiligte Partei dieser Aufforderung nicht nach, so kann das Gericht unter anderem auch beim Arbeitgeber Auskunft einholen. Der Arbeitgeber hat dann dem Gericht entsprechende Informationen zu geben. Aber auch das Jugendamt kann beim Arbeitgeber Auskunft über das Gehalt des Schuldners/Arbeitnehmers verlangen, wenn es als Beistand für das unterhaltsbedürftige Kind tätig wird und der Arbeitnehmer der Aufforderung selbst nicht nachkommt.[1] Die Auskunft kann auch gegen den Willen des Arbeitnehmers gegeben werden.

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