Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge entrichten; hierfür ist ausschließlich der haushaltsführende Arbeitgeber zuständig.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen ist jeweils die Unfallkasse oder der Gemeindeversicherungsverband des Wohngebiets. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hilft bei der Suche nach dem richtigen Träger. Die Anmeldung der geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen erfolgt über die Minijob-Zentrale.

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen im Rahmen von Minijobs beträgt bundeseinheitlich 1,6 % des Arbeitsentgelts.[1] Für alle anderen Haushaltshilfen variieren die Beiträge je nach zuständiger Unfallkasse und Zahl der Beschäftigungsmonate oder -tage pro Jahr zwischen 20 EUR und rund 85 EUR. Die Anmeldung der Haushaltshilfen kann auch online beim örtlich zuständigen Träger erfolgen. Sofern Haushaltshilfen sowohl im privaten Haushalt eines Unternehmers als auch in dessen Gewerbebetrieb tätig sind, sind sie nur dann bei der Unfallkasse versichert, wenn die Tätigkeit im Privathaushalt überwiegt.

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