Für die Unfallverhütung und die Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden BG-Vorschriften ist in erster Linie der Unternehmer verantwortlich.[1] Die Berufsgenossenschaften haben die Unternehmer über die BG-Vorschriften zu unterrichten.

Die Unternehmer haben die in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten über die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten.[2] Soweit der Unternehmer wegen der Größe des Betriebs diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann, gehört zu seinen erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge