Ein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer, wenn er in dem letzten Kalenderjahr, das demjenigen vorausgegangen ist, für das die Teilnahme am U1-Verfahren festgestellt werden muss, für einen Zeitraum von mindestens 8 Kalendermonaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt hat.
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